Fachanwalt für Versicherungsrecht

in Oldenburg und Umgebung

Eine Zahlungsverweigerung Ihrer Versicherung müssen Sie nicht hinnehmen. Rufen Sie mich gerne an!

Eine Zahlungsverweigerung Ihrer Versicherung müssen Sie nicht hinnehmen. Ich nehme eine Prüfung Ihres Leistungsanspruchs vor und liefere Ihnen eine umfassende Einschätzung Ihres Falls. Wenn Sie dann gegen Ihren Versicherer eine Klage erheben möchten, biete ich Ihnen eine sachkundige und zielgerichtete Prozessvertretung vor Gericht. Rufen Sie mich gerne an!

Rechtsanwalt
Henning Horstmann

  • Termin innerhalb von 24h
  • Persönliche Betreuung
  • Lösungsorientierte Ansätze
Direkt anrufen und beraten lassen (0441) 92 32 96 93
   
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Nehmen Sie Kontakt auf

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per Mail.

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Erste Einschätzung

Ich kläre Sie darüber auf, ob Sie Aussicht auf Erfolg haben. Nur dann rate ich Ihnen, weitere Schritte einzuleiten.

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Kompetente Vertretung

Mein Ziel ist es, den Versicherer möglichst schnell, konsequent und außergerichtlich von Ihrem Recht zu überzeugen.

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Wie kann ich Ihnen helfen?

Zahlungsverweigerung

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schadenfall
  • Vorwurf der Obliegenheitsverletzung
  • Anzeigepflichtverletzung
  • Vorwurf der grob fahrlässigen Beiführung eines Versicherungsfalls
  • Nachweis des Versicherungsfalls

Vertragsbeendigung

  • Kündigung durch den Versicherer
  • Beitrag zu spät oder nicht gezahlt
  • Anschuldigung der arglistigen Täuschung
  • Rücktritt vom Vertrag

Bei folgenden Versicherungen:

  • Berufsunfähigkeits­versicherung
  • Unfall­- & Fahrzeugversicherung
  • Lebens­versicherung
  • Hausratversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rentenversicherung
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Nähere Informationen zu mir

Rechtsanwalt Horstmann
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Expertise vom Fachanwalt

Aufgrund jahrelanger Bearbeitung von Fällen im Versicherungsrecht kenne ich mich mit der Thematik bestens aus und kenne die Strategien der Versicherer.

Vertrauensvolle Beratung

Mir ist klar, wie viel für Sie von Ihrem Fall abhängt. Daher lege ich Wert darauf, Ihnen vorab eine realistische Einschätzung zu geben. Auf Basis dieser Beratung entscheiden Sie, wie es weitergehen soll.

Flexible Terminvergabe

Rufen Sie uns gerne unverbindlich an. Bei Bedarf vereinbaren wir einen passenden und zeitnahen Termin.

Auszug von Bewertungen

Verifizierte Bewertung
Ich bekam eine ausführliche Beratung und Herr RA Horstmann hat mir sehr gut erklärt, wie ich mich in meiner Sache verhalten soll, so dass ich sie danach alleine lösen konnte. Herr Horstmann hat nur eine kleine Beratungsgebühr in Rechnung gestellt. Ich würde mich immer wieder dorthin wenden und kann die Kanzlei empfehln!
Verifizierte Bewertung
Sehr guter Anwalt 5Steren für den Anwalt Herrn Horstmann. Absolut weiter zu empfehlen...
Verifizierte Bewertung
Sehr freundliche und fachmännische Beratung. Mir wurde schnell geholfen und ich bin sehr dankbar dafür

So erreichen Sie mich

Adresse

  • Horstmann, Brinkmann, Nienerza Rechtsanwälte
    Staugraben 1A
    26122 Oldenburg

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