Zahlungsverweigerung
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schadenfall
- Vorwurf der Obliegenheitsverletzung
- Anzeigepflichtverletzung
- Vorwurf der grob fahrlässigen Beiführung eines Versicherungsfalls
- Nachweis des Versicherungsfalls
Eine Zahlungsverweigerung Ihrer Versicherung müssen Sie nicht hinnehmen. Rufen Sie mich gerne an!
Eine Zahlungsverweigerung Ihrer Versicherung müssen Sie nicht hinnehmen. Ich nehme eine Prüfung Ihres Leistungsanspruchs vor und liefere Ihnen eine umfassende Einschätzung Ihres Falls. Wenn Sie dann gegen Ihren Versicherer eine Klage erheben möchten, biete ich Ihnen eine sachkundige und zielgerichtete Prozessvertretung vor Gericht. Rufen Sie mich gerne an!
Rechtsanwalt
Henning Horstmann
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per Mail.
Ich kläre Sie darüber auf, ob Sie Aussicht auf Erfolg haben. Nur dann rate ich Ihnen, weitere Schritte einzuleiten.
Mein Ziel ist es, den Versicherer möglichst schnell, konsequent und außergerichtlich von Ihrem Recht zu überzeugen.
Direkt anrufen und beraten lasse: (0441) 92 32 96 93
Rechtsanwalt Horstmann
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Expertise vom Fachanwalt
Aufgrund jahrelanger Bearbeitung von Fällen im Versicherungsrecht kenne ich mich mit der Thematik bestens aus und kenne die Strategien der Versicherer.
Vertrauensvolle Beratung
Mir ist klar, wie viel für Sie von Ihrem Fall abhängt. Daher lege ich Wert darauf, Ihnen vorab eine realistische Einschätzung zu geben. Auf Basis dieser Beratung entscheiden Sie, wie es weitergehen soll.
Flexible Terminvergabe
Rufen Sie uns gerne unverbindlich an. Bei Bedarf vereinbaren wir einen passenden und zeitnahen Termin.
Gerne können Sie mir auch eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück!